Ein Unfall, eine Krankheit, eine schwere Operation
sowie eine geistige, seelische oder körperliche Behinderung
kann jeden unverhofft ereilen.
In diesem Fall können Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln. Haben Sie für diesen Fall keine rechtswirksame Vorsorgevollmacht erteilt oder haben Sie keinen Betreuerwunsch geäußert, wählt das Gericht einen Betreuer für Sie aus. Auf die Vorschläge von Dritten muss das Gericht nicht eingehen. Was viele nicht wissen: Weder der Ehepartner noch nahe Angehörige dürfen für Sie Ihre notwendigen Entscheidungen treffen, wenn Sie keine Regelungen getroffen haben. Eine vom Gericht anzuordndende Betreuung ist nur dann entbehrlich, wenn Sie eine Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigten eingesetzt haben.
Mithilfe der Vorsorgemappe können Sie schon im Voraus
wichtige Vorsorgeverfügungen treffen, sodass Sie
und Ihre Familienangehörigen im Ernstfall schnell auf
alle Informationen zugreifen können.
Auch für Unternehmer ist die Mappe sinnvoll, da bestimmte
Verfügungen getroffen werden können, durch
die das Unternehmen auch in Ihrer Abwesenheit weitergeführt
werden kann.
Deshalb biete ich Ihnen an, gemeinsam mit Ihnen
eine speziell auf Sie und Ihre Bedürfnisse abgestimmte
Vorsorgemappe zu erarbeiten.
Die Vorsorgemappe enthält:
Vorteil einer individuellen Vorsorgemappe:
Es ist wichtig, dass Sie wissen, worüber Sie konkret
verfügen und welche Auswirkungen das auf Sie und
Ihre Familie oder Ihr Unternehmen haben kann.
Daher ist die individuelle Vorsorgemappe im Gegensatz
zu Mustervollmachten, die vollkommen unterschiedliche
Regelungsinhalte enthalten können, da sie meist
die besonderen Interessen des jeweiligen Verfassers
berücksichtigen, speziell auf Sie abgestimmt.